Google Adsense hat seine AGB geändert, wer sich die letzten Tage in sein Konto einloggte, hat dies daran gemerkt, dass er die AGB neu akzeptieren musste, bevor er/sie zum Account weitersurfen durfte. Und wer die AGB nicht aufmerksam gelesen hat, wird die kleine aber feine Änderung übersehen haben:
Sie müssen über eine angemessene Datenschutzrichtlinie verfügen, die eindeutig darauf hinweist, dass Dritte, im Zuge der Anzeigen, die auf Ihrer Website geschaltet werden, Cookies auf den Browser Ihrer Nutzer platzieren und auslesen oder Web Beacons zur Sammlung von Informationen verwenden können.
Was sind eigentlich Web Beacons? Egal, was Cookies sind, wissen wir hoffentlich alle, dennoch müssen wir es dem Leser, der Leserin also noch einmal ausführlich erläutern. Wer schon über eine laut Telemediengesetz sowieso geforderte Datenschutzerklärung verfügt (kostenlos verwendbares Muster gibt es z.B. hier), kann den Absatz zu Cookies am einfachsten ergänzen, denke ich, einen beispielhaft formulierten Text findet man z.B. hier.
Bei der Gelegenheit möchte ich auch mal darauf hinweisen, dass alle, die Google Analytics einsetzen, schon immer (oder zumindest schon lange) verpflichtet sind, eine entsprechende Erklärung zur Verwendung von Cookies zu veröffentlichen (siehe hier unter Punkt 8 ).

19. März 2009 um 20:58 Uhr
Das gleich ist jetzt auch bei adsense ist doch traurig das es das unternehmen nicht schaft ihren publisher rechtssichere datenschutz anzubieten. auf Analytics kann man verzichtichten.
28. Juli 2008 um 17:09 Uhr
schön das die thema mal angesprochen wird, andere verschweigen sowas ja