Zu Weihnachten gibt’s Geschenke. So dachte sich auch das noch relativ junge Shopbetreiber-Blog und stellt den aus ihrem Trusted Shops Praxishandbuch ausgekoppelten und überarbeiteten Abmahnungsleitfaden bis zum 31. Dezember im kostenlosen Download zur Verfügung.
Ich sach mal: vielen Dank.
Abmahnungsleitfaden von Trusted Shops
21. Dezember 2006 | 4 Kommentare
20. Februar 2007 um 15:29 Uhr
Abzocke im Netz. Vonwegen mit dem eigenen Anwalt verhandeln.
Einfach mal hier lesen. http://www.taxedo.de/?p=27
29. Dezember 2006 um 00:32 Uhr
Danke für den Hinweis, es ist schon frech, für was man alles abgemahnt werden kann. Ich habe gerade gelesen, dass jetzt ebay-Shops dafür abgemahnt werden, dass sie einen versicherten Versand anbieten! Die Begründung ist echt abenteuerlich! Nach dem Fernabsatzgesetz liegt die Verantwortung nach Absendung der Ware beim Kunden, der versicherte Versand täuscht jetzt aber angeblich vor, dass der Händler die Verantwortung übernimmt, also wird er abgemahnt…. obwohl es doch sicher sinnvoll ist, dass die Jungs anbieten statt als Päckchen als Paket zu verschicken…. aber wenn es ein neues Feld für juristische Abzocker gibt, dann finden die das auch…. Soll sich aber bald ändern, dass also nur noch 50 Euro verlangt werden dürfen, dann lohnt es sich für die Abzocker nicht mehr…. hoffen wir mal drauf, dass das bald kommt!
27. Dezember 2006 um 19:11 Uhr
Liebe (lieber?) Manu,
genau dafür ist das Praxishandbuch gedacht (Zitat: [...] um einem juristischen Laien die rechtssichere Gestaltung des Kaufprozesses im Online-Shop [...] zu ermöglichen.), aus dem der Leitfaden sozusagen “ausgekoppelt” wurde.
PS: Den URL musste ich leider entfernen, dieses Blog läuft ganz ohne Fremdwerbung.
26. Dezember 2006 um 16:19 Uhr
Vielleicht wäre es besser, den Shop im Vorfeld auf rechtliche Fallstricke zu überprüfen. Ich glaube, außergerichtlich kann man mit einem Rechtsanwalt auch den Preis aushandeln.